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Veröffentlicht am 2026-10-08
Im eigenen Haus entscheiden Sie allein. In der Eigentumswohnung teilen Sie Wände, Treppenhaus und Decken mit einer Gemeinschaft. Was das für einen Sicherheitsraum bedeutet, welche Fragen vor dem ersten Handgriff geklärt werden – und warum ein rückbaubares Raum-in-Raum-System hier besonders gut passt.
Eine Eigentumswohnung besteht rechtlich aus zwei Teilen: dem Sondereigentum, über das Sie weitgehend allein bestimmen, und dem Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern zusammen gehört. Zum Gemeinschaftseigentum zählen typischerweise die tragenden Wände, die Geschossdecken, die Fassade, die Fenster und häufig auch die Wohnungseingangstür. Wer in diese Bauteile eingreift – eine tragende Wand durchbricht, Fenster tauscht oder die Eingangstür ersetzt –, braucht in der Regel die Zustimmung der Gemeinschaft. Genau hier liegt der Unterschied zum freistehenden Haus, über den wir im Beitrag zur Genehmigung im Eigenheim schreiben: Die Frage lautet in der Wohnung weniger „Was sagt das Bauamt?“, sondern zuerst „Was gehört wem?“.
Unsere Sicherheitsräume entstehen als Raum-in-Raum-System. Die innere Hülle steht entkoppelt im vorhandenen Zimmer, ohne Eingriff in die Bausubstanz, und ist auf Wunsch rückbaubar. Außenwände, Decke, Fenster und Wohnungseingangstür bleiben dabei, wie sie sind. Weil sich die Maßnahme so innerhalb des Sondereigentums abspielt, ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft oft nicht nötig. Ob das in Ihrem Haus zutrifft, hängt allerdings von der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung ab – manche Gemeinschaften regeln auch Umbauten im Inneren. Im Zweifel empfehlen wir, vorab mit der Hausverwaltung zu sprechen oder die Frage rechtlich prüfen zu lassen. Unsere Einschätzung aus der Praxis ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ein Sicherheitsraum bringt Gewicht in die Wohnung: eine eigene, stabile Hülle, eine zertifizierte Sicherheitstür mit Mehrfachverriegelung, dazu Dämmung und Beplankung. Im Einfamilienhaus auf Bodenplatte ist das selten ein Thema, in der Wohnung im dritten Stock eines Altbaus mit Holzbalkendecke dagegen schon. Wir sehen uns deshalb in der Erstberatung an, wo der Raum stehen soll, wie die Decke aufgebaut ist und wie sich die Last verteilen lässt. Wo Zweifel bleiben, ziehen wir einen Tragwerksplaner hinzu, bevor geplant wird. Wir versprechen nicht, dass es in jeder Wohnung an jeder Stelle geht – aber wir sagen Ihnen früh und klar, was möglich ist.
In vielen Wohnungen bietet sich ein Raum an, der ohnehin wenig Tageslicht braucht: eine Ankleide, ein Abstellraum, ein innenliegendes Zimmer oder ein Teil des Schlafzimmers. Ein innenliegender Raum hat den Vorteil, dass er keine Außenwand und kein Fenster berührt – beides gehört meist der Gemeinschaft und wäre sonst die Schwachstelle. Für den Luftaustausch sorgt eine aktive Frischluftzufuhr, sodass auch ein Raum ohne Fenster angenehm nutzbar bleibt. Welche Schutzklasse sinnvoll ist, ordnen wir am Objekt ein; unser Standard ist RC2+ nach DIN EN 1627. Mehr zur Abwägung zwischen den Klassen steht im Beitrag „RC2 oder RC3?“.
Im Mehrparteienhaus sieht man sich im Treppenhaus. Gerade wer einen Sicherheitsraum plant, möchte das in der Regel nicht mit den Nachbarn besprechen. Diskretion ist bei uns deshalb Standard und kostet keinen Aufpreis: Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenschrift, nennen kein Projekt ohne Zustimmung des Eigentümers als Referenz und unterzeichnen auf Wunsch eine Verschwiegenheitserklärung. Nach Freigabe der Maßplanung dauert der Einbau in der Regel nur wenige Tage. Von außen sieht man danach nichts – die Wohnungstür und die Fassade bleiben unverändert.
In der Wohnung zählt die Logistik. Wir klären vorab, wie breit Treppenhaus und Aufzug sind, wo angeliefert werden kann und welche Ruhezeiten die Hausordnung vorsieht. Die Bauteile werden so geplant, dass sie durch Treppenhaus und Wohnungstür passen. Laute Arbeiten legen wir in die erlaubten Zeiten, Böden und Wände im Treppenhaus schützen wir auf dem Weg. So bleibt der Umbau für die Nachbarn eine kurze, unauffällige Episode statt eines Anlasses für Gespräche.
Wer ohnehin eine eigene Hülle in die Wohnung stellt, kann sie gleich mehrfach nutzen. Dieselbe Konstruktion lässt sich mit Schallschutz und Brandschutz nach Klasse B1/A1 gemäß DIN EN 13501-1 kombinieren – aus dem Sicherheitsraum wird so zugleich ein ruhiger Rückzugsort, an dem die Nachrichtenlage draußen bleibt. Übergeben wird schlüsselfertig, mit vollständiger Dokumentation der Nachweise und 12 Monaten Gewährleistung. Und wenn Sie die Wohnung später vermieten oder verkaufen: Das System ist auf Wunsch rückbaubar, die Wohnung lässt sich in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen.
Oft nicht, wenn der Raum als Raum-in-Raum-System im Sondereigentum entsteht und keine Bauteile der Gemeinschaft berührt. Maßgeblich sind aber Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Im Zweifel sprechen Sie vorab mit der Hausverwaltung oder lassen die Frage rechtlich prüfen.
Das lässt sich nur am Objekt beantworten. Wir prüfen in der Erstberatung Deckenaufbau und Standort und ziehen bei Bedarf einen Tragwerksplaner hinzu, bevor geplant wird.
Die Wohnungseingangstür gehört häufig zum Gemeinschaftseigentum, und Optik oder Brandschutz im Treppenhaus können geregelt sein. Deshalb setzen wir die zertifizierte Sicherheitstür in der Regel an den Raum-in-Raum-Sicherheitsraum selbst – die Eingangstür bleibt unverändert.
Wenig. Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen, arbeiten in den Zeiten der Hausordnung, und der Einbau dauert nach Freigabe der Maßplanung in der Regel nur wenige Tage. Von außen bleibt die Wohnung unverändert.
Das Raum-in-Raum-System ist auf Wunsch rückbaubar. Sie entscheiden, ob der Raum bleibt oder zurückgebaut wird.
Schreiben Sie uns kurz, in welchem Haus und in welchem Raum Sie planen – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu Statik, Raumwahl und den Fragen an die Gemeinschaft. Die Erstberatung ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch unter Verschwiegenheit.
Kostenlose Erstberatung per E-Mail: info@sicherheitsraum-innenausbau.de
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